Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dauerlektorin
1. Geltungsbereich
Stand: 01.07.2025
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der/dem jeweiligen beauftragenden Autorin/Autor und der Auftragnehmerin (Lektorin Katja Szimmat, im Folgenden: Dauerlektorin).
Diese AGB finden ausschließlich im Privatkundenbereich Anwendung.
Die Zusammenarbeit mit Verlagen und Institutionen bleibt hiervon unberührt, hier erfolgen gesonderte Absprachen.
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der/des beauftragenden Autorin/Autors werden nicht anerkannt, auch wenn diesen seitens der Dauerlektorin nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Mit der Auftragserteilung bestätigt die/der beauftragende Autorin/Autor, dass sie/er diese AGB zur Kenntnis genommen und vollumfänglich akzeptiert hat.
2. Leistungsumfang und Zusammenarbeit
Bei einem Auftrag für eine Überarbeitung und/oder Korrektur überlassenen Textmaterials kommt ein Dienstvertrag mit klar definierten Leistungen zustande.
Wenn nicht anders vereinbart, geht es hierbei immer um den Feinschliff bei einem fertigen Text. Im Einzelnen bietet die Dauerlektorin folgende Leistungen an:
- Probelektorat und Probekorrektorat: Das Probelektorat und/oder Probekorrektorat dient/dienen der vorläufigen Beurteilung eines Textes. Die/der Autorin/Autorin übersendet der Dauerlektorin zu diesem Zweck drei bis zehn Seiten des in Rede stehenden Textmaterials, von denen die Dauerlektorin mindestens drei Seiten bearbeitet.
Das übersandte Textmaterial wird vertraulich behandelt. - Im Anschluss an die Textsichtung und -bearbeitung erhält die/der Autorin/Autor eine Einschätzung und eine vorläufige Preiskalkulation der Dauerlektorin.
Für diese Dienstleistung wird eine geringfügige Pauschale verlangt, die bei der späteren Auftragserteilung ggf. angerechnet wird. Die Pauschale ist der aktuellen Preisliste auf dauerlektorin.de zu entnehmen. Mit der Übersendung eines Textauszugs zur Überprüfung erkennt die/der Autorin/Autor diese Regelung an.
Aus einem Probelektorat und/oder Probekorrektorat ergibt sich für beide Parteien keinerlei Verpflichtung, dass es danach zu einem Vertrag über ein Voll-Lektorat, Übersetzungslektorat oder Korrektorat kommt. - Voll-Lektorat: Ziel des Voll-Lektorats ist die größtmögliche Verbesserung des Ausgangstextes hinsichtlich des Ausdrucks und des Stils, des Inhalts, der Sprache sowie der Form.
Ein bei der Dauerlektorin gebuchtes Voll-Lektorat beinhaltet immer auch ein grundlegendes Korrektorat. - Korrektorat: Ziel des reinen Korrektorats ist die größtmögliche Reduzierung aller bestehenden Fehler im Ausgangstext. Grundlage der Korrekturen ist stets die aktuell im DUDEN (frei zugängliche Online-Version) empfohlene Schreibweise.
Zum Korrektorat gehören nach Absprache auch die Überprüfung der einheitlichen und korrektenVerwendung einer bestimmten Terminologie und die Überprüfung der einheitlichen und korrekten Verwendung fremdsprachiger Begriffe und Fachwörter.
Abweichungen von den aktuellen DUDEN-Empfehlungen sind möglich, müssen aber ggf. in schriftlicher Form gesondert vereinbart werden. - Übersetzungslektorat (Post-Editing): Ziel dieser besonderen Lektorats-Form ist die Qualitätssicherung eines fertigen Textes, der aus dem Englischen (andere Sprachen zurzeit nicht verfügbar) ins Deutsche übersetzt wurde. Wie beim oben erläuterten Voll-Lektorat soll hierdurch eine größtmögliche Verbesserung des Textes hinsichtlich des Ausdrucks, des Stils, des Inhalts, der Sprache sowie der Form erreicht werden.
Ein bei der Dauerlektorin gebuchtes Übersetzungslektorat beinhaltet immer auch ein grundlegendes Korrektorat.
Die vorgenannten Leistungen werden im jeweiligen Leistungskatalog auf der Webseite dauerlektorin.de aufgeführt und näher definiert.
Leistungen, die nicht im betreffenden Leistungskatalog aufgeführt sind, gehören nicht zu den von der Dauerlektorin im Rahmen eines Auftrages zu erbringenden Leistungen und müssen demzufolge bei Bedarf gesondert in schriftlicher Form vereinbart werden. Hierzu gehören z. B. umfangreiche Recherchearbeiten und besondere Formatierungen. Mögliche Zusatzarbeiten sind auf dauerlektorin.de einsehbar. Andere Zusatzarbeiten sind nach Absprache möglich.
Diese Extra-Leistungen werden der/dem beauftragenden Autorin/Autor zusätzlich in Rechnung gestellt.
In Abhängigkeit vom Auftrag kann hier auch eine Bezahlung auf Stundenbasis erfolgen.
Manuskripte, Texte und sonstiges überlassenes Textmaterial werden, wie im jeweiligen Leistungskatalog auf dauerlektorin.de erläutert, geprüft und überarbeitet.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, führt die Dauerlektorin einfache Korrekturen direkt in dem von der/dem beauftragenden Autorin/Autor übersandten Textmaterial im Modus „Änderungen nachverfolgen“ durch.
Weitergehende Änderungsvorschläge, Kommentare oder Fragen unterbreitet die Dauerlektorin über die Kommentarfunktion.
Die/der beauftragende Autorin/Autor erhält das überarbeitete/korrigierte Textmaterial mit allen Änderungen zum Nachverfolgen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch und nur im Ausnahmefall eine Version des Textes, die bereits alle Änderungen ohne Nachverfolgungsmöglichkeit enthält. Dieser Wunsch muss ausnahmslos bereits bei der Angebotsannahme kommuniziert werden.
Die Bearbeitung des übersandten Textmaterials durch die Dauerlektorin erfolgt möglichst zügig. Ein vorläufiger Zeitplan wird erstellt. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des übersandten Textmaterials.
Bei außergewöhnlich umfangreichen und/oder besonders komplizierten Ausgangstexten sind eine längere Bearbeitungszeit und/oder mehrere Bearbeitungsläufe einzuplanen.
Die/der beauftragende Autorin/Autor verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung missverständlicher Formulierungen u. ä. im Ausgangstext zeitnah behilflich zu sein. Mit der/dem beauftragenden Autorin/Autor wird aus diesem Grunde während der Bearbeitung regelmäßig Kontakt gehalten. Dies kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen.
Längere Pausen bei der Bearbeitung müssen von beiden Seiten rechtzeitig schriftlich angekündigt und bestätigt werden.
Getroffene Vereinbarungen (z. B. Kostenvoranschlag, Lieferfrist) können im Zeitverlauf angepasst werden. Alle Änderungen sind gesondert in schriftlicher Form zu vereinbaren.
3. Sonstige Informations- und Mitwirkungspflichten der Autorin/des Autors
Die/der beauftragende Autorin/Autor verpflichtet sich, der Dauerlektorin die Textgattung, den Inhalt (insbes. sensible Themen) und den Verwendungszweck des zu bearbeitenden Textmaterials schriftlich mitzuteilen.
Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und/oder Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form übersandt oder vorgelegt werden.
Für den Fall, dass die Autorin/der Autor den Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie/er die Dauerlektorin beauftragt hat, hat die Autorin/der Autor keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Dauerlektorin.
Sofern die Autorin/der Autor diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt, kann sie/er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, die Dauerlektorin habe den Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt.
4. Vertraulichkeit und Datensicherheit
Die Dauerlektorin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten nach bestem Wissen und Gewissen streng vertraulich zu behandeln, sie nur wie vereinbart zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
Die Dauerlektorin ist jedoch berechtigt, Sicherungskopien des übersandten Textmaterials und der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags offline gespeichert aufzubewahren. Eine Verpflichtung hierfür besteht jedoch nicht.
Die Daten werden von der Dauerlektorin ausschließlich lokal und nicht bei Cloud-Diensten gespeichert.
Bei der elektronischen Übermittlung von Daten via E-Mail kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können.
Die Dauerlektorin haftet ausdrücklich nicht für unautorisierte Zugriffe aller Art auf die elektronische Kommunikation und etwaige Folgen.
5. Angebot und Auftragserteilung
Nach Kontaktaufnahme durch die Autorin/den Autor erstellt die Dauerlektorin auf Basis eines Probelektorats oder -korrektorats (in der Regel drei bis zehn Normseiten) ein schriftliches Angebot. Dieses Angebot enthält u. a. Angaben über
- die Art der Leistung (Voll-Lektorat, Korrektorat, Übersetzungslektorat und/oder sonstige Leistungen),
- die Preisberechnung und den Gesamtpreis,
- ggf. den Liefertermin und
- weitere Absprachen und Sonderwünsche.
Alle Angaben sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Das jeweilige Angebot gilt für 14 Tage, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Die Dauerlektorin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (hierzu gehören z. B. Gewaltverherrlichung und politischer Extremismus) abzulehnen.
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung der Autorin/des Autors bei der Dauerlektorin eingegangen ist.
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung der Dauerlektorin bei der/dem beauftragenden Autorin/Autor eingegangen ist.
6. Rücktritt und Stornierung
Die/der beauftragende Autorin/Autor kann von einem bereits erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung zurücktreten oder ihn stornieren.
Die Dauerlektorin ist in diesem Fall berechtigt, der/dem beauftragenden Autorin/Autor die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
7. Lieferung und Datenübertragung
Die Dauerlektorin bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung des überlassenen Textmaterials und um die Einhaltung ggf. vereinbarter Liefertermine.
Sollte ein vereinbarter Liefertermin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich die Dauerlektorin, die/den beauftragende (-n) Autorin/Autor unverzüglich darüber zu informieren und schnellstmöglich einen neuen Liefertermin vorzuschlagen.
Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat die/der beauftragende Autorin/Autor dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.
Für die ggf. vereinbarte Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
Wie bereits unter 4. erläutert, haftet die Dauerlektorin nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler.
Die/der beauftragende Autorin/Autor ist für die Überprüfung der Vollständigkeit des bearbeiteten und zurückgesandten Textmaterials zuständig.
8. Rechnung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise für die vereinbarte Dienstleistung.
Die aktuelle Preisliste ist auf der Webseite dauerlektorin.de einsehbar.
Die mit der Dauerlektorin verhandelten Preise sind, sofern nicht anders benannt, Nettopreise (sog. Kleinunternehmer-Regelung).
Das Honorar für die Überarbeitung und/oder Korrektur des übersandten Textmaterials stellt die Dauerlektorin unverzüglich nach Fertigstellung in Rechnung. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Die/der beauftragende Autorin/Autor gerät spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.
Bei einem Auftragswert von über 1.000 € ist die Dauerlektorin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser Vorschuss ist ggf. unverzüglich nach Auftragserteilung zu zahlen.
9. Haftung der Dauerlektorin
Die Dauerlektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung des übersandten Textmaterials mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.
Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann unter keinen Umständen garantiert werden und ist in diesem Aufgabengebiet auch nicht üblich.
Die Dauerlektorin haftet deswegen nur bei nachgewiesenem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vertraglich vereinbarten Auftragssumme.
Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Dauerlektorin nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.
Auch eine Haftung für Folgeschäden wie einen entgangenen Gewinn o. ä. ist ausgeschlossen.
Die Dauerlektorin haftet insbes. auch nicht für Schäden am übersandten Textmaterial oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder anderer Schadsoftware, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, Postweg, Dritte).
Höhere Gewalt berechtigt sowohl die/den beauftragende (-n) Autorin/Autor als auch die Dauerlektorin, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Dauerlektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder ausschließen. Die/der beauftragende Autorin/Autor hat jedoch der Dauerlektorin in diesem Falle bereits getätigte Leistungen zu bezahlen.
Ferner haftet die Dauerlektorin nicht für rechtswidrige Inhalte des übersandten Textmaterials (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder zu verfassungsfeindlichen Äußerungen). Werden der Dauerlektorin solche Inhalte erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die von der Dauerlektorin bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch die/ beauftragend (-n) Autorin/dem Autor zu bezahlen.
Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung des übersandten Textmaterials ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), haftet die Dauerlektorin nicht.
Wenn die/der beauftragende Autorin/Autor Vorschläge der Dauerlektorin im Rahmen der Bearbeitung des übersandten Textmaterials (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so sind diese Textstellen für spätere Reklamationen ausgeschlossen.
Die Mängelhaftung ist im Übrigen auch ausgeschlossen, sofern die/der beauftragende Autorin/Autor ihren/seinen in 3. erläuterten Informations- und Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Die Dauerlektorin ist verpflichtet, ggf. die Mitwirkung zweimalig und mit einer angemessenen Frist anzufordern.
10. Reklamationen
Beanstandungen sind von der/dem beauftragenden Autorin/Autor innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren.
Erkennt die Dauerlektorin das Recht der/des beauftragenden Autorin/Autors auf Überarbeitung und/oder Nachbesserung an, so geschieht dies kostenlos innerhalb einer angemessenen Frist.
Weitergehende Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Reklamationsfrist bzw. nach erfolgter Überarbeitung und/oder Nachbesserung gilt die Leistung als akzeptiert.
11. Schlussbestimmungen
Der Geschäftssitz der Dauerlektorin ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der/dem beauftragenden Autorin/Autor als Auftraggeberin bzw. -geber und der Dauerlektorin als Auftragnehmerin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des Geschäftssitzes. Der Ort des Geschäftssitzes ist dem Impressum auf der Webseite dauerlektorin.de zu entnehmen.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB bzw. des Vertrages rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Brunnthal, 01.07.2025